1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - auch „AGB“ genannt - gelten für den Geschäftsverkehr der Projekt Consult Großküchenplanung GmbH, AG Kleve HRB15279, Holtumsweg 26, 47652 Weeze - auch „Auftragnehmer“ genannt - gegenüber Unternehmern - auch „Auftraggeber“ genannt.
1.2 Für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber im Zusammenhang mit den Leistungen des Auftragnehmers - gemeinsam auch „Leistungen“ genannt - gelten ausschließlich diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Für den Umfang der Leistungen sind die beiderseitigen übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen von Auftragnehmer und Auftraggeber maßgebend.
1.3 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen - gemeinsam auch „Unterlagen“ genannt - behält sich der Auftragnehmer seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag dem Auftragnehmer nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
1.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Aufgaben auf Subunternehmer zu übertragen.
2. ANGEBOTE
2.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
2.2 Soweit sich der Auftragnehmer durch schriftliche Erklärung an ein Angebot bindet, gilt die Bindung nicht über einen Zeitraum von 4 Monate ab dem Datum des Angebotes hinaus.
3. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, AUFRECHNUNGSVERBOT
3.1 Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk des Auftragnehmers zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Hat der Auftragnehmer die Leistungen übernommen, die außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers zu erbringen sind, und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Auftraggeber neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie insbesondere Reisekosten.
3.3 Rechnungen des Auftragnehmers sind zehn Tage nach dem Rechnungsdatum zur Zahlung durch den Auftraggeber fällig.
3.4 Die Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, soweit dem Auftraggeber kein unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Anspruch gegen den Auftragnehmer zusteht.
3.5 Mehraufwand wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers wird gemäß den vereinbarten Stundensätzen oder, sofern solche nicht vereinbart wurden, zu den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers berechnet.
3.6 Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber – unbeschadet aller weitergehenden Ansprüche des Auftragnehmers – Verzugszinsen nach § 288 BGB in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
4. UMFANG DER LEISTUNG, TEILLEISTUNGEN, ABTRETUNGSVERBOT
4.1 Die Leistungsangaben, Abbildungen und dergleichen des Auftragnehmers sind unverbindlich, soweit der Auftragnehmer diese nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet. Abweichungen von als verbindlich bezeichneten Angaben bleiben vorbehalten, wenn diese üblich sind.
4.2 Nebenabreden zu den Leistungen bedürfen der schriftlichen Erklärung des Auftragnehmers.
4.3 Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
4.4 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag mit dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Die Einhaltung von Fristen für Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher von dem Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Auftraggeber voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung zu vertreten hat.
4.5 Ist die Nichteinhaltung der Fristen zurückzuführen auf - höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, oder ähnliche Ereignisse wie z.B. Streik oder Aussperrung, - Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf IT-System des Auftragnehmers, soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgen, - Hindernisse aufgrund von Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, die von dem Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, oder - nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Belieferung des Auftragnehmers, verlängern sich die Fristen angemessen.
4.6 Kommt der Auftragnehmer in Verzug, kann der Auftraggeber - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von je 0,5%, insgesamt jedoch höchsten 5% des Preises für den Teil der Leistung verlangen, der wegen des Verzugs nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
4.7 Sowohl Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzögerung der Leistung als auch Schadenersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Ziffer 4.6 dieser AGB genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Leistung, auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten Frist zur Leistung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Von dem Vertrag kann der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Leistung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
4.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftragnehmers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht.
4.9 Bei zulässigen Teilleistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Zwischenrechnungen über die geleisteten Teilleistungen zu erstellen, die sodann innerhalb von 14 Tagen seit Rechnungsstellung zur Zahlung durch den Auftraggeber fällig sind.
5. RÜCKTRITT
5.1 Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleibt unberührt.
5.2 Ebenso ist der Auftragnehmer zum Rücktritt berechtigt, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, aus denen sich die Kreditunwürdigkeit des Auftraggebers ergibt.
6. SACHMÄNGEL
6.1 Leistungen sind nach Wahl des Auftragnehmers unentgeltlich nachzubessern, nach zu erfüllen oder neu zu erbringen, wenn diese einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt der Erbringung der Leistung vorlag.
6.2 Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn; entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Die Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 2 BGB für Bauwerke und Sachen für Bauwerke, § 479 Abs. 1 BGB für Rückgriffansprüche und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB für Baumängel längere Fristen vorschreibt, bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Die gesetzlichen Regelungen über Ablauf Hemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
6.3 Mängelrügen des Auftraggebers haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.
6.4 Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche gemäß Ziffer 6.8 dieser AGB - von dem Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
6.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden von dem Auftraggeber oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
6.6 Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
6.7 Rückgriffansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer gemäß § 478 BGB als Rückgriff des Unternehmers bestehen nur insoweit, als der Auftraggeber mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffanspruchs des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Ziffer 6.6 dieser AGB entsprechend.
6.8 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehende oder andere als in dieser Ziffer 6. der AGB geregelten Ansprüche des Auftraggebers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
6.9 Der Auftraggeber darf die Entgegennahme von Leistungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
7. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHTE, RECHTSMÄNGEL
7.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistung lediglich im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter - auch „Schutzrechte“ genannt - zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch vom Auftragnehmer erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen den Auftraggeber berechtigte Ansprüche erhebt, haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber innerhalb der in Ziffer 6.2 dieser AGB bestimmten Frist wie folgt:
a. Der Auftragnehmer wird nach seiner Wahl auf seine Kosten für die betreffenden Leistungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies dem Auftragnehmer nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
b. Die Pflicht des Auftragnehmers zur Leistung von Schadenersatz richtet sich nach Ziffer 6. dieser AGB.
c. Die vorstehend genannten Verpflichtungen des Auftragnehmers bestehen nur, soweit der Auftraggeber den Auftragnehmer über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, eine Verletzung nicht anerkennt und dem Auftragnehmer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Auftraggeber die Nutzung der Leistung auf Schadenminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, das mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
7.2 Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
7.3 Ansprüche des Auftraggebers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Auftraggebers, durch eine von Auftragnehmer nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch versucht wird, dass die Leistung vom Auftraggeber verändert oder zusammen mit nicht vom Auftragnehmer gelieferten Produkten eingesetzt wird.
7.4 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Ziffer 7.1 a dieser AGB geregelten Ansprüche des Auftraggebers im Übrigen die Bestimmungen aus Ziffer 6.4 und 6.5 dieser AGB entsprechend.
7.5 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen gemäß Ziffer 6. dieser AGB entsprechend.
7.6 Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 7. dieser AGB geregelten Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
8. ERFÜLLUNGSVORBEHALT
8.1 Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund von Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung bzw. Einfuhr benötigt werden.
9. UNMÖGLICHKEIT, VERTRAGSANPASSUNG
9.1 Soweit die Leistung unmöglich ist, ist der Auftraggeber berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Auftragnehmer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Dabei beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Auftraggebers auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt von dem Vertrag bleibt unberührt.
9.2 Sofern Ereignisse im Sinne von Ziffer 4.5 dieser AGB die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Auftragnehmers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Auftragnehmer das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn erforderliche Ausfuhrgenehmigungen nicht erteilt werden oder nicht nutzbar sind. Will der Auftragnehmer von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Auftraggeber eine Verlängerung der Leistungszeit vereinbart war.
10. SONSTIGE SCHADENERSATZANSPRÜCHE, VERJÄHRUNG
10.1 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
10.2 Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 10.1 dieser AGB gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit von Inhabern, Organen oder leitenden Angestellten, bei Arglist, bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie, wegen der leicht fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten gehaftet wird. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten Fälle vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11. DATENSCHUTZ
Der Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten ist die Projekt Consult Großküchenplanung GmbH, Holtumsweg 26, 47652 Weeze. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und verarbeiten diese nur soweit diese für die Erbringung unserer Leistungen bzw. Abwicklung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist.
Um die Sicherheit Ihrer Daten auf unseren Webservern zu gewährleisten und um Bestellprozesse nachweisen zu können, werden auch Nutzungsdaten online erhoben und verarbeitet. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unseren ausführlichen Datenschutzhinweisen online unter
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Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur an für bestimmte Bereiche spezialisierte Unternehmen innerhalb unseres (europäischen) Unternehmensverbundes statt, wie es für die Erbringung der geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
Wir bedienen uns darüber hinaus zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Wir behalten uns vor, auch Daten zum Zahlungsverhalten im Rahmen der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Zulässigkeit des sog. „Scoring“ zu verarbeiten. Dienstleister, die personenbezogene Daten für uns verarbeiten, wurden von uns sorgfältig ausgewählt und datenschutzrechtlich verpflichtet. Sie werden regelmäßig auf die Einhaltung der Pflichten Ihres Auftragsverarbeitungsvertrages bzw. der gesetzlicher Vorgaben zum Datenschutz kontrolliert.
Soweit wir eine Einwilligung zur Verwendung von Daten von Ihnen einholen sollten, weisen wir darauf hin, dass Sie diese selbstverständlich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Dazu wenden Sie sich bitte an die nachstehenden Kontaktdaten unserer Datenschutzbeauftragten.
Bei weitergehenden Fragen zum Thema Datenschutz bzw. Erlangung einer Papierversion unserer ausführlichen Datenschutzhinweise wenden Sie sich bitte online oder schriftlich an AGAD Service GmbH
Herr Dr. Nils Helmke
Waldring 43-47
44789 Bochum
oder E-Mail an:
helmke@agad.de
12. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
12.1 Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, an dem Sitz des Auftraggebers zu klagen.
12.2 Für diese AGB sowie das Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber insgesamt unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13. SCHRIFTFORM, SALVATORISCHE KLAUSEL
13.1 Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung, Ergänzung sowie die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, in diesem Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung gelten zu lassen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.